NEUE EU-RICHTLINIE:
KEINE KINDERWAGEN AUF DER ROLLTREPPE
Die Richtlinie «SN EN 115» wurde auch von der Schweiz übernommen. Somit gilt: «Keine Kinderwagen auf der Rolltreppe.» Foto: MZ
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Stopp Kinderwagen! Solche Piktogramme wird man an den Rolltreppen vermehrt antreffen. So will es eine Sicherheitsnorm namens «SN EN 115».

VON CLAUDIA MARINKA

«Die neue Norm gilt gleichzeitig auch für die Schweiz. Aber es geht nicht um ein Verbot, nur um eine Warnung der Hersteller für mögliche Risiken», sagt Ton van Lierop, Sprecher für Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission. In der Schweiz heisst die neu empfohlene Richtlinie «SN EN 115». Dies bestätigt Antje Baertschi, stellvertretende Kommunikationsleiterin beim Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco): «Wir haben die EU-Sicherheitsnorm auch für die Schweiz übernommen.»

Worum gehts? Viele Mütter transportieren ihre Buggys mit Kindern über Rolltreppen. Seit 1. Januar dieses Jahres gilt die neue EU-Sicherheitslinie «EN 115», welche «die Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen» regelt. Diese sieht vor, dass Rolltreppen für Kinderwagen künftig tabu sind, weil es in der Vergangenheit häufig zu Unfällen gekommen sei.

Deshalb müssen die Kinderwagenfahrer nun auf Lifte ausweichen. Diese neue Weisung kommt sowohl in Warenhäusern als auch an Bahnhöfen zum Einsatz. Da es sich bei der Norm um kein Gesetz handelt, ist bei Verstössen nicht mit einer Strafe zu rechnen. Normen gelten als «Richtschnur» oder «Regel».

Wer sich künftig trotzdem auf die Rolltreppe wagt, verunglückt und nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Kinderwagen nicht Schuld am Unfall ist, der muss die Kosten selber tragen. «Die Haftpflichtversicherung des Herstellers zahlt nur dann, wenn bewiesen werden kann, dass der Unfall nicht selbst verschuldet war», präzisiert Hanspeter Pfenninger vom Seco. Die Norm sei zusammen mit der Maschinenrichtlinie übernommen worden. Die Piktogramme würden signalisieren: «Vorsicht, Gefahr!»

Von der besagten EU-Norm haben die SBB laut Sprecher Reto Kormann bislang nur auf informellem Weg vernommen. Man kenne deren Wortlaut nicht. Trotzdem will man über die Bücher: «Wir prüfen, wo und wie sich solche Piktogramme bei den Rolltreppen in SBB-Bahnhöfen anbringen liessen, denn wir haben ja selber auch Interesse daran, dass sich auf unseren Rolltreppen keine Unfälle ereignen», sagt Kormann. Es gebe heute schon Bahnhof-Rolltreppen, bei denen mit Klebern auf die Gefahren der «Rolltreppen-Benützung mitsamt Kinderwagen» hingewiesen wird.

Einige Warenhäuser haben das bereits geregelt. «Bei uns ist das Benutzen der Rolltreppe mit Wagen, Kinderwagen oder Einkaufswagen, untersagt. Hinweisschilder weisen auf das Verbot hin», sagt Elle Steinbrecher von Manor. Zudem würden die Verkäufer Eltern mit Kinderwagen auf das Verbot aufmerksam machen, sollten diese die Hinweise übersehen.

Auch bei C&A Schweiz sind Kinderwagen auf den Rolltreppen unerwünscht und jede Rolltreppe ist mit einer Hinweistafel versehen. «Zudem instruieren wir unser Personal, Leute, welche trotzdem mit Kinderwagen die Rolltreppe benützen, auf das Verbot und die Gefahren hinzuweisen», sagt Sprecher Peter Gadient. Leider hätten nicht alle Kunden dafür Verständnis und würden sich nicht an diese Weisung halten: «Somit haben wir keine Garantie, dass Leute mit Kinderwagen in Ausnahmefällen nicht doch die Rolltreppe benützen.»

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Samstag, 16. Januar 2010 22:00
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