Patrik Müller

Patrik Müller ist Chefredaktor der Zeitung «Sonntag».

Wo leben wir eigentlich?

Im Solothurner Gefängnis Bleichenberg übernachtet eine
14-Jährige mehrmals in der Zelle ihres Vaters, der dort einsitzt. Die Aufseher merken nichts.

Das Mädchen soll im Knast Sex mit zwei Häftlingen gehabt haben – die Staatsanwaltschaft klärt nun diesen schlimmen Verdacht. Die Häftlinge hatten Schlüssel für die Anstalt, konsumierten Heroin, sie hatten in ihren Zellen Handys und Computer mit Internetzugang.

Ein Freiburger Gericht fällt im Fall Schmitten das Urteil gegen sechs minderjährige Männer aus dem Balkan, die vor zwei Jahren ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigten und das Verbrechen filmten.

Keiner der Täter zeigt Reue, nicht einmal Bedauern. Bloss einer muss ins Gefängnis – aber nur zwei Monate. Und nur über Nacht. Andere kommen bloss ins Erziehungsheim.

Zwei Justizfälle aus den letzten Tagen, die nicht in einer Bananenrepublik geschahen. Sondern bei uns.

Unsere Reporterin Nadja Pastega recherchierte diese Woche das Thema Sexualverbrechen. Sie stiess dabei auf einen bisher nicht beachteten, unglaublichen Mangel im neuen Strafrecht, das seit
2007 gilt.

Männer, die zum ersten Mal eine Frau vergewaltigen, kommen nur noch zwingend hinter Gitter, falls die Strafe bei mindestens drei Jahren liegt – und nicht mehr wie früher bei achtzehn Monaten.

Viele Ersttäter erhalten nur eine bedingte oder teilbedingte Gefängnisstrafe. Und das, obwohl Vergewaltigung eines der schlimmsten Verbrechen ist, die es gibt. Ein Verbrechen, das die Opfer ein Leben lang leiden lässt.

Offenbar herrscht im Strafvollzug, in der Justiz und auch beim Gesetzgeber zum Teil Schlendrian. Wie sonst lassen sich diese Fälle erklären?

Aufgeschreckt durch die Recherchen, reagieren jetzt Politikerinnen von links bis rechts: Sie fordern höhere Strafmasse – und unbedingte Gefängnisstrafen für alle Vergewaltiger. Es ist höchste Zeit.

Samstag, 21. März 2009 22:31
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